Mindestres ẹ rven
unverzinsliches Sichtguthaben, die die Geschäftsbanken im Verhältnis zu ihren kurzfristigen Verbindlichkeiten bei der Zentralnotenbank (oder anderen Giro- oder Abrechnungszentralen) kraft Gesetzes unterhalten müssen. Die Mindestreserven waren ursprünglich zum Zweck der Liquiditätssicherung der Kreditinstitute eingeführt worden. Heute liegt ihre Bedeutung vor allem auf währungspolitischem Gebiet. Die Mindestreservenpolitik der Zentralnotenbank ist ein Mittel zur Beeinflussung der inländischen Geldmenge und der Kreditgewährung durch die Kreditbanken. Bei expansiver Mindestreservenpolitik werden die Mindestreserven der Kreditbanken gesenkt, bei kontraktiver Mindestreservenpolitik werden die Mindestreserven der Kreditbanken erhöht.