Ministeri ạ lbeamte
die in den Ministerien des Bundes und der Länder tätigen Beamten des höheren Dienstes in den Rangstufen: Referent, Oberregierungsrat, Regierungsdirektor, Ministerialrat, Leitender Ministerialrat, Ministerialdirigent, Ministerialdirektor , Staatssekretär. Die Übernahme in ein Ministerium erfolgt erst nach langjährigem Verwaltungsdienst, doch sind heute Ausnahmen nicht selten. Die Angehörigen eines Ministeriums erhalten eine rangmäßig verschiedene Ministerialzulage , die ursprünglich wegen erhöhter Lebenskosten in der Hauptstadt gewährt wurde.