Minusankündigung

Hinweis auf der Maklertafel, dass aufgrund vorliegender Wertpapieraufträge mit markanten Kursverlusten zu rechnen ist. Die einfache Minusankündigung „ − “ bedeutet, dass Aktien um mindestens 5% unter dem zuletzt notierten Kurs liegen dürften, bei einer Doppelminusankündigung „ − − “ um mindestens 10%.