Mischehe

die Ehe zwischen Personen verschiedener Religion bzw. Konfession; nach katholischem Kirchenrecht nur mit besonderer Genehmigung (Dispens) und möglichst nur, wenn katholische Trauung und Kindererziehung sowie Erhaltung des katholischen Glaubens des katholischen Teils gewährleistet sind. Katholische Eheschließung oder Dispens ist für alle Ehen mit mindestens einem katholischen Ehepartner seit 1918 Gültigkeitsvoraussetzung. Nach evangelischem Kirchenrecht ist nur eine geistliche Ermahnung des evangelischen Teils hinsichtlich seiner besonderen Glaubenspflichten vorgeschrieben.

Auch: Religions-, ; Konfessionsmischehe