Mittäterschaft

das gemeinsame Begehen einer Straftat als Täter ; zu unterscheiden von der Teilnahme . In der Bundesrepublik Deutschland wird nach § 25 Abs. 2 StGB, in Österreich nach §§ 12 ff. StGB jeder Mittäter als Täter bestraft; das schweizerische StGB hat die Mittäterschaft nicht besonders geregelt, in Art. 349 aber erwähnt.