mittelfristige Finanzplanung
Planung der öffentlichen Ausgaben unter Berücksichtigung der vorgesehenen Deckungsmittel über einen Zeitraum von 5 Jahren mit dem Ziel einer größeren Kontinuität des öffentlichen Haushalts; in der Bundesrepublik Deutschland durch § 9 Stabilitätsgesetz eingeführt; wird jährlich fortgeschrieben.