Moralit ạ̈ t

nach I. Kant nicht die bloß äußerlich-formale Übereinstimmung einer Handlung mit dem Sittengesetz, sondern die bewusste Übereinstimmung des Willens mit der Idee der Pflicht (Ausdruck der Gesinnungsethik ); im Gegensatz zur Haltung der Legalität .