Morat ọ rium
eine dem Schuldner eingeräumte Zahlungsfrist durch den Gläubiger ( Stundung ) oder den Staat ( Indult ).
Auch: Notstundung
eine dem Schuldner eingeräumte Zahlungsfrist durch den Gläubiger ( Stundung ) oder den Staat ( Indult ).
Auch: Notstundung