Morgengabe
im alten deutschen Recht das Geschenk des Mannes an seine Frau nach der Hochzeitsnacht; als Entgelt für die verlorene Jungfräulichkeit verstanden.
im alten deutschen Recht das Geschenk des Mannes an seine Frau nach der Hochzeitsnacht; als Entgelt für die verlorene Jungfräulichkeit verstanden.