Münzfuß
die gesetzlich festgelegte Anzahl der Münzeinheiten, die aus dem Münzgrundgewicht (Gewichtseinheit) des Währungsmetalls (Gold, Silber u. a.) hergestellt werden darf.
die gesetzlich festgelegte Anzahl der Münzeinheiten, die aus dem Münzgrundgewicht (Gewichtseinheit) des Währungsmetalls (Gold, Silber u. a.) hergestellt werden darf.