Muniz ị pium

alte städtische Siedlung mit innerer Selbstverwaltung und bestimmter staatsrechtlicher Stellung. Nach dem Bundesgenossenkrieg (beendet 89 v. Chr.) erhielten alle freien Einwohner von Munizipien bis zum Po das römische Bürgerrecht, später wurde der Kreis der Munizipien in die Kolonien ausgedehnt; unter Caracalla (seit 212) waren alle Städte des Römischen Reichs Munizipien.