musik ạ lische Ak ụ stik

die allg. Lehre vom musikal. Hören. Sie umfasst: 1. physikalische Akustik : Schwingungs- u. Wellenlehre in ihrer Anwendung auf musikal. Klänge; 2. physiologische Akustik : die Lehre von der Verwandlung von Schallschwingungen in elektrochem. Vorgänge sowie deren Verarbeitung in der Nervenbahn; 3. psychologische Akustik : die Lehre von der Verarbeitung akustischer Reize zu sinnvollen psychischen Inhalten (Wahrnehmung, Erlebnis), von ihrer Speicherung (Gedächtnis) u. Reproduktion (Erinnerung) sowie von den Voraussetzungen der musikal. Begabung; in diesem Bereich Überschneidung mit der Musikpsychologie; 4. Raumakustik : die Lehre von den Zusammenhängen zwischen physikal. Schallvorgängen im Raum u. dem musikal. Hören, um daraus Regeln für den Bau von Konzert- u. Kirchenräumen abzuleiten; 5. Elektroakustik : die Lehre von der elektr. Musikübertragung (Aufnahme, Speicherung u. Wiedergabe); dazu gehört auch die elektronische Musik, die aus Klängen besteht, die nicht von traditionellen Musikinstrumenten erzeugt werden, sondern mittels elektroakustischer Apparaturen. Auch Schall .