Nachbau
1. Anbau einer zweiten Frucht nach einer Hauptfrucht im gleichen Jahr, im Gemüsebau und in der Landwirtschaft (Zwischenfruchtbau) . – 2. Vermehrung von Saatgut einer anerkannten Sorte, unterliegt außer bei Kartoffeln der Genehmigung des Züchters.