Nacherfüllung
Beseitigung des Mangels an einer verkauften Sache oder deren Neulieferung durch den Verkäufer (§ 439 BGB); erste Stufe der Ansprüche des Käufers bei Lieferung einer mangelhaften Sache im System der Mängelhaftung .
Beseitigung des Mangels an einer verkauften Sache oder deren Neulieferung durch den Verkäufer (§ 439 BGB); erste Stufe der Ansprüche des Käufers bei Lieferung einer mangelhaften Sache im System der Mängelhaftung .