Nachgebühr
Postgebühr für nicht oder unzureichend freigemachte gewöhnliche Briefe, Postkarten und Pakete. Sie setzt sich aus der fehlenden Gebühr und der eigentlichen Nachgebühr zusammen und wird vom Empfänger erhoben.
Postgebühr für nicht oder unzureichend freigemachte gewöhnliche Briefe, Postkarten und Pakete. Sie setzt sich aus der fehlenden Gebühr und der eigentlichen Nachgebühr zusammen und wird vom Empfänger erhoben.