Nachnahme
Einziehung eines Rechnungsbetrags durch die Post bei Aushändigung der Sendung oder Einziehung einer Forderung bis zu einem Höchstbetrag von rund 3500 Euro. Die Sendung muss den Vermerk „Nachnahme“ tragen.
Einziehung eines Rechnungsbetrags durch die Post bei Aushändigung der Sendung oder Einziehung einer Forderung bis zu einem Höchstbetrag von rund 3500 Euro. Die Sendung muss den Vermerk „Nachnahme“ tragen.