Nachversicherung
Erweiterung eines bestimmten Versicherungsvertrags um neue Risiken oder Erhöhung der Versicherungssumme; auch: Verpflichtung der Arbeitgeber zur nachträglichen Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung für solche Beschäftigte, die bisher versicherungsfrei waren.