Näherrecht

im älteren deutschen Recht gesetzlich und vertraglich vereinbarte Rechte, die dem Berechtigten den Anspruch geben, eine Sache im Fall des Verkaufs an einen Minderberechtigten gegen Zahlung des Kaufpreises an sich zu ziehen; z. B. das Näherrecht der Erben (Erblosung) , der Nachbarn (Nachbarlosung) .

Auch: Retraktrecht, ; Zugrecht, ; Losungsrecht