Namensehe
eine Ehe, die ausschließlich oder vorwiegend zu dem Zweck geschlossen ist, der Frau die Führung des Familiennamens des Mannes zu ermöglichen, führte früher zur Nichtigkeit der Ehe.
eine Ehe, die ausschließlich oder vorwiegend zu dem Zweck geschlossen ist, der Frau die Führung des Familiennamens des Mannes zu ermöglichen, führte früher zur Nichtigkeit der Ehe.