Nation ạ lversammlung

seit dem französischen Beispiel von 1789 eine vor allem zum Zweck der Verfassunggebung bestellte Volksvertretung ( Frankfurter Nationalversammlung , Weimarer Nationalversammlung ) ; in einigen Ländern auch die parlamentarische Gesamtrepräsentation (Frankreich, 3. Republik) oder die Abgeordnetenkammer (Frankreich, 4. und 5. Republik).