Nebenehe
bei Naturvölkern die rechtlich geregelten Beziehungen ehelicher Art zu angeheirateten Verwandten, bestehen neben der Hauptehe, z. B. als sexuelle Gastfreundschaft, Levirat, Sororat.
bei Naturvölkern die rechtlich geregelten Beziehungen ehelicher Art zu angeheirateten Verwandten, bestehen neben der Hauptehe, z. B. als sexuelle Gastfreundschaft, Levirat, Sororat.