Nebenfolgen
im Strafrecht die Folgen einer Straftat, die keine spezifische Strafe darstellen, wie z. B. Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit usw.
im Strafrecht die Folgen einer Straftat, die keine spezifische Strafe darstellen, wie z. B. Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit usw.