N

Nebenstrafe

Wahrig

Ne|ben|stra|fe 〈f. 19; Rechtsw.〉 Strafe, die nicht selbstständig, sondern nur zusammen mit der Hauptstrafe verhängt werden kann, z. B. Aberkennung der bürgerl. Ehrenrechte

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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