Nichtangriffspakt

zweiseitiger oder mehrseitiger völkerrechtlicher Vertrag, durch den sich die beteiligten Staaten verpflichten, keine militärische Gewalt gegeneinander anzuwenden. Bei mehrseitigen Verträgen handelt es sich um das Versprechen kollektiver Sicherheit . Durch das Verbot des Angriffskriegs findet der Nichtangriffspakt heute überwiegend in der Form der Defensivallianz Verwendung.