Lexikon

Nichteinmischung

englisch non-intervention
Verzicht eines Staats auf Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staats. Der in Art. 2 der UN-Satzung garantierte traditionelle Grundsatz der Nichteinmischung soll dem Schutz der Souveränität der Staaten dienen. Er wird in der Praxis sowohl durch Verzicht auf Souveränitätsrechte zugunsten supranationaler Organe (z. B. NATO) als auch durch propagandistische, politische, wirtschaftliche oder subversive Einmischung bzw. Abhängigkeit vielfach durchbrochen. Bei Menschenrechtsverletzungen größeren Ausmaßes ist er fragwürdig. Intervention.
Wissenschaft

Trias-Jura-Aussterben durch Kälte statt Hitze

Was steckte hinter dem großen Massenaussterben vor rund 202 Millionen Jahren, das die Ära der Dinosaurier einläutete? Bisher wurde dafür eine globale Erwärmung im Zuge von intensivem Vulkanismus verantwortlich gemacht. Doch neue Studienergebnisse lassen nun vermuten, dass plötzliche vulkanische Winter den terrestrischen Lebewesen...

Wissenschaft

Wie Testosteron bei Hähnen wirkt

Das Geschlechtshormon Testosteron hat im Körper vielfältige Auswirkungen. Eine Studie zeigt nun, wie es die sexuelle Entwicklung von Vögeln prägt. Dazu züchteten Forschende Hühner ohne den Androgenrezeptor, der üblicherweise die Wirkung von Testosteron vermittelt. Fehlte der Rezeptor, waren Tiere beider Geschlechter unfruchtbar....