N

Nichtigkeitsurteil

Wahrig

Nich|tig|keits|ur|teil 〈n. 11; Rechtsw.〉 gerichtl. Urteil, das eine Ehe für nichtig erklärt; Sy Nichtigkeitserklärung

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

← Alle Begriffe mit „N“Zum Lexikon →