Notenbank

mit dem Recht zur Notenausgabe (Notenprivileg) ausgestattete Bank; sie reguliert als Trägerin der Geld- und Kreditpolitik den Geld- und Kreditverkehr eines Landes oder einer Währungsunion durch Anpassung des Zahlungsmittelumlaufs an die Bedürfnisse der Wirtschaft. Bis auf die USA ist in den meisten Staaten nur ein einziges, meist öffentlich-rechtliches Bankinstitut (Zentralnotenbank) mit dem Notenprivileg ausgestattet; in der Bundesrepublik Deutschland von 1957 bis 2002: die Deutsche Bundesbank ; in Österreich: Oesterreichische Nationalbank ; in der Schweiz: Schweizerische Nationalbank ; im übrigen Ausland bis 2002: Banca d ’ Italia, Banque de France, Banque National de Belgique, Nederlandse Bank u. a.; seit 2002 in den Ländern der Eurozone die Europäische Zentralbank in Zusammenarbeit mit den Zentralbanken der Teilnehmerländer.

Auch: früher Zettelbank