Not|hil|fe 〈f. 19; unz.〉 1 erste Hilfe bei Unglücksfällen 2 〈Rechtsw.〉 Gefahrabwendung von Dritten aufgrund eines (rechtfertigenden od. entschuldigenden) Notstands ● Technische ~ 〈früher〉 Hilfsorganisation zum Einsatz technischer Mittel bei Gefahr
N
Nothilfe
WahrigQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon