Notschlachtung
Schlachtung ohne vorherige Lebendbeschau; erlaubt bei verunglückten Haustieren und bei solchen, bei denen sich rasch verschlimmernde Krankheiten auftreten.
Schlachtung ohne vorherige Lebendbeschau; erlaubt bei verunglückten Haustieren und bei solchen, bei denen sich rasch verschlimmernde Krankheiten auftreten.