N

Nutzungsrecht

Wahrig

Nut|zungs|recht 〈n. 11〉 1 Recht zur Nutzung einer Sache 2 〈Rechtsw.〉 urheberrechtliche Lizenz ● sie macht von ihrem ~ Gebrauch; die ~e an einem Werk besitzen

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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