Oberstufenreform
die Neugestaltung der Oberstufe (11. – 13. Klasse) im gymnasialen Bereich der Bundesrepublik Deutschland, die im Bildungsgesamtplan von 1973 geregelt wurde. Danach sind alle Bildungsgänge der Stufen 11 – 13 (Sekundarstufe II) so gegliedert, dass die Schüler ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechende Schwerpunkte bilden können.