objekt ị ves Recht
alle Rechtsnormen des positiven Rechts, die die Rechtsordnung bilden, sowohl ausdrücklich gesetztes Recht (Gesetz im materiellen Sinn) als auch Gewohnheitsrecht, das im Rechtsleben wirkt.
alle Rechtsnormen des positiven Rechts, die die Rechtsordnung bilden, sowohl ausdrücklich gesetztes Recht (Gesetz im materiellen Sinn) als auch Gewohnheitsrecht, das im Rechtsleben wirkt.