O

Obligationenrecht

Wahrig

Ob|li|ga|ti|o|nen|recht 〈n. 11; unz.; schweiz.; Rechtsw.; Abk.: OR〉 Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, das die gesetzlichen Bestimmungen des Schuld–, Arbeits–, Gesellschafts– u. Wertpapierrechts enthält

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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