Observ ạ nz
Gewohnheitsrecht von örtlich begrenzter Geltung, im Allgemeinen im Verwaltungsrecht (besonders im Wasser- und Wegerecht), gelegentlich auch im Nachbarrecht. Die Observanz wird oft als Herkommen bezeichnet. Gewohnheitsrecht .
Gewohnheitsrecht von örtlich begrenzter Geltung, im Allgemeinen im Verwaltungsrecht (besonders im Wasser- und Wegerecht), gelegentlich auch im Nachbarrecht. Die Observanz wird oft als Herkommen bezeichnet. Gewohnheitsrecht .