öffentlicher Dienst
das Beschäftigungsverhältnis zu Staat, Gemeinden oder anderen Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts; auch die Gesamtheit der im öffentlichen Dienst stehenden Personen. Das Recht des öffentlichen Dienstes umfasst das Beamtenrecht, das Richterrecht, das Recht der Berufssoldaten und das Recht der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes.