Österreich

© wissenmedia Österreich: Bundesländer Österreich: Bundesländer © wissenmedia Österreich: Verwaltungsgliederung Österreich: Verwaltungsgliederung Land Fläche (in km 2 ) Einwohner (in 1000) Hauptstadt Burgenland 3 962 284,0 Eisenstadt Kärnten 9 538 559,3 Klagenfurt Niederösterreich 19 186 1 608,0 St. Pölten Oberösterreich 11 980 1 441,2 Linz Salzburg 7 156 529,9 Salzburg Steiermark 16 401 1 208,4 Graz Tirol 12 640 706,9 Innsbruck Vorarlberg 2 601 368,9 Bregenz Wien 415 1 698,8 Wien Gemäß der Verfassung von 1920 (in der Fassung von 1929, seitdem mehrfach revidiert) ist Österreich eine parlamentarisch-demokratische Bundesrepublik. Staatsoberhaupt ist der auf sechs Jahre vom Volk direkt gewählte Bundespräsident. Er ist Oberbefehlshaber des Bundesheeres und ernennt den Bundeskanzler, außerdem auf dessen Vorschlag die Minister. Die Regierung ist dem Nationalrat verantwortlich. Das Zweikammerparlament besteht aus dem Nationalrat (183 Abgeordnete) und dem Bundesrat (62 Mitglieder), der die Interessen der Bundesländer wahrnimmt. Die Abgeordneten des Nationalrates werden nach dem Verhältniswahlrecht für fünf Jahre gewählt. Die Bundesratsmitglieder werden von den Landtagen der Bundesländer entsandt. National- und Bundesrat bilden zusammen die Bundesversammlung. Ihr obliegt die Amtseinführung des Bundespräsidenten sowie die Beschlussfassung über eine Kriegserklärung. Die Verfassung erlaubt Volksbegehren und Volksabstimmungen.

Regierungsparteien sind die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und die konservative Österreichische Volkspartei (ÖVP). Die Grünen, die rechtspopulistische Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) sowie das Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ), das sich 2005 von der FPÖ abspaltete, bilden die Opposition.

An der Spitze der Landesregierungen der Bundesländer steht der vom Landtag gewählte Landeshauptmann. Es gibt drei oberste Gerichte: Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof und Oberster Gerichtshof (für Zivil- und Strafsachen).