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Oktbermanifest

russische Verfassungserklärung vom 17. 10. a. St. (30. 10. n. St.) 1905. Zar Nikolaus II. gewährte mit dem Oktobermanifest Grundrechte für alle russischen Bürger (Unverletzlichkeit der Person, Gewissens-, Rede-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) und versprach darin grundsätzlich das allgemeine Wahlrecht sowie die Übertragung der gesamten Gesetzgebung auf das Parlament (Duma).

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