Ordinati ọ n
in der katholischen Kirche der sakramentale Akt der Aufnahme in den Klerus durch die Weihe; in der evangelischen Kirche die im Auftrag der Kirchenleitung ausgesprochene Ermächtigung zum Predigtamt (Ordinationsgelübde), zur Verwaltung der Sakramente und zur Ausübung der kirchlichen Amtshandlungen.
Auch: Ordo