Org ạ ngesellschaft

steuerrechtlicher Begriff für eine Kapitalgesellschaft, die finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch – mitunter aufgrund eines Organschaftsvertrags – so in ein beherrschendes Unternehmen eingegliedert ist, dass die Organgesellschaft keinen eigenen Willen hat, also gewissermaßen ein Organ der Obergesellschaft ist.