Org ạ nmandat
in Österreich bei Übertretungen die Festsetzung einer Geldstrafe durch die Exekutive, insbesondere durch die Polizei oder Gendarmerie (§ 50 Verwaltungsstrafgesetz).
in Österreich bei Übertretungen die Festsetzung einer Geldstrafe durch die Exekutive, insbesondere durch die Polizei oder Gendarmerie (§ 50 Verwaltungsstrafgesetz).