Par ị ser Übereinkunft
vom 20. 3. 1883, Pariser Unionsvertrag , revidiert 1900 (Brüssel), 1911 (Washington), 1925 (Den Haag), 1934 (London), 1958 (Lissabon), 1967 (Stockholm), völkerrechtlicher Vertrag zwischen mehr als 150 Staaten zur Regelung des internationalen Patent-, Geschmacks- und Gebrauchsmuster-, Marken- und Firmen-(schutz-) Rechts und zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb. Wichtigster Grundsatz: Angehörige der Verbandsländer werden hinsichtlich der vorgenannten Rechte in jedem Verbandsland wie Inländer behandelt. Erfindungen, Muster, Modelle und Marken, die auf internationalen Ausstellungen gezeigt werden, sind zeitweilig geschützt.
Auch: zum Schutze des gewerblichen Eigentums