Parlament ạ̈ r

militärischer Unterhändler, traditionell durch Mitführen einer weißen Fahne gekennzeichnet; meist zur Verhandlung über örtliche Kampfruhe, Waffenstillstand oder Übergabe entsandt. Der Gegner braucht ihn nicht zu empfangen, muss aber Unverletzlichkeit achten (Art. 32 – 34 HLKO).