Parteibetrieb

Grundsatz des Prozessrechts, nach dem ein Prozess nur von den Prozessparteien in Gang gebracht und in seinem äußeren Verlauf (durch Zustellungen und Ladungen) weitergeführt wird. Der Parteibetrieb beherrscht den Zivilprozess. Gegensatz: Offizialbetrieb .