Parteiverrat

pflichtwidrige Unterstützung beider Parteien einer Rechtssache durch einen Anwalt oder Rechtsbeistand, strafbar nach § 356 StGB; Strafverschärfung bei Handeln zum Nachteil seiner Partei im Einverständnis mit der Gegenpartei.

Auch in der Schweiz ist der Parteiverrat untersagt und gegebenenfalls als Verletzung des Berufsgeheimnisses strafbar.

Auch: Prävarikation