Lexikon
Partisạn
[
französisch
]ein bewaffneter Parteigänger hinter und zwischen den feindlichen Fronten, der nicht als Soldat gekennzeichnet ist; völkerrechtlich nicht als Kombattant anerkannt.
Häufig werden als Partisanen auch Gruppen bezeichnet, die eine für ihre Untergebenen verantwortliche Person an ihrer Spitze haben, ein bleibendes und von weitem erkennbares Unterscheidungszeichen führen, die Waffen offen tragen und bei ihren Kampfhandlungen die Gesetze und Gebräuche des Kriegs einhalten, die demnach völkerrechtlich als rechtmäßige Kombattanten anzusehen sind. Ihre rechtliche Einordnung hängt ausschließlich von diesen Kriterien ab, die in ihrer Gesamtheit vorliegen müssen, also nicht von der (zuweilen willkürlichen) Bezeichnung durch die Gegenseite. Guerilla.
Wissenschaft
Licht und Schatten
Das Darknet gilt als Hort des Bösen. Doch die Wahrheit ist kompliziert. von MICHAEL VOGEL Abgründe tun sich auf. Es geht um Kinderpornografie, Erpressung, Drogenhandel, illegalen Waffenhandel, verbotene Wetten, Falschgeld und Datendiebstahl. Kurz: um die dunkle Seite des Menschen. Beispiel Kinderpornografie: Im Herbst 2019 nahmen...
Wissenschaft
Rätsel des Sonnenzyklus gelöst
Alle 10,4 Jahre ist die Zahl der Sonnenflecken am größten. Das konnten Forscher nun erstmals über ein Jahrtausend hinweg nachweisen – und endlich auch die Ursache klären. von THOMAS BÜHRKE Im Jahr 1829 verkaufte Samuel Heinrich Schwabe seine Apotheke in Dessau. Das tat er nicht etwa, weil sie schlecht lief, sondern weil er sich...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Photonenzähler und Dunkelfelder
Auf Tuchfühlung mit dem Computer
Wie Tee sein Aroma erhält
Schutz vor Extremwetter
Verspielt
Wie geht es unseren Kindern?