Lexikon
Partisạn
[
französisch
]ein bewaffneter Parteigänger hinter und zwischen den feindlichen Fronten, der nicht als Soldat gekennzeichnet ist; völkerrechtlich nicht als Kombattant anerkannt.
Häufig werden als Partisanen auch Gruppen bezeichnet, die eine für ihre Untergebenen verantwortliche Person an ihrer Spitze haben, ein bleibendes und von weitem erkennbares Unterscheidungszeichen führen, die Waffen offen tragen und bei ihren Kampfhandlungen die Gesetze und Gebräuche des Kriegs einhalten, die demnach völkerrechtlich als rechtmäßige Kombattanten anzusehen sind. Ihre rechtliche Einordnung hängt ausschließlich von diesen Kriterien ab, die in ihrer Gesamtheit vorliegen müssen, also nicht von der (zuweilen willkürlichen) Bezeichnung durch die Gegenseite. Guerilla.
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Graben, bevor es zu spät ist
Wenn Baumaschinen oder die Folgen des Klimawandels archäologische Zeugnisse bedrohen, bedeutet das: schnellstens retten, was noch zu retten ist. von LEONI HELLMAYR Die Fotos, die Ivana Puljiz Anfang dieses Jahres gemacht hat, zeigen die Szenen einer archäologischen Grabung am Ufer eines großen Sees inmitten einer kargen...
Wissenschaft
Das weiße Gold
Milch war in den zurückliegenden rund 8000 Jahren ein wichtiger Treibstoff für die Entwicklung der Menschheit.
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