Pat ẹ ntamt
Bundesbehörde mit Sitz in München; nimmt die Aufgaben des gewerblichen Rechtsschutzes wahr. Prüfungsstellen prüfen die angemeldeten Patente , Gebrauchsmuster und Marken auf ihre Schutzfähigkeit und entscheiden über Widersprüche älterer Zeicheninhaber gegen Marken- bzw. Warenzeichenanmeldungen. Patentabteilungen entscheiden über Einsprüche gegen Patentanmeldungen. Das Patentamt veröffentlicht die Patentschriften, führt die Gebrauchsmuster- und Patentrolle sowie das Markenregister.
Auch: Deutsches Patent- und Markenamt