Lexikon

Patntanmeldung

die Anmeldung einer Erfindung beim Patentamt zur Eintragung als Patent in die Patentrolle. Die Patentanmeldung beim Deutschen Patentamt in München ist schriftlich vorzunehmen; in einer Anlage muss die Erfindung eingehend beschrieben werden; Zeichnungen, bildliche Darstellungen, Modelle und Probestücke sind beizufügen. Genügt die Patentanmeldung den vorgeschriebenen Anforderungen und scheint die Erteilung eines Patents nicht ausgeschlossen, so macht das Patentamt die Patentanmeldung bekannt. Mit der Bekanntmachung treten für den Gegenstand der Patentanmeldung zugunsten des Antragstellers einstweilen die gesetzlichen Wirkungen des Patents ein. Beschließt das Patentamt die endgültige Erteilung des Patents, so erlässt es darüber im Patentblatt eine Bekanntmachung und fertigt für den Patentinhaber eine Urkunde aus. Der Patentinhaber muss Gebühren für die Patentanmeldung und die Bekanntmachung der Patentanmeldung sowie vom 3. Patentjahr ab Jahresgebühren für die Dauer des erteilten Patents bezahlen. Ähnlich verläuft die Patentanmeldung beim Österreichischen Patentamt, Wien, und beim Eidgenössischen Amt für geistiges Eigentum, Bern.
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