Patron ạ t
Inbegriff von Rechten (besonders Stellenbesetzung) und Pflichten (besonders Baulast); ursprünglich von der Kirche Stiftern und ihren Rechtsnachfolgern im Grundeigentum zugestanden. Das Patronat wird allmählich aufgehoben.
Inbegriff von Rechten (besonders Stellenbesetzung) und Pflichten (besonders Baulast); ursprünglich von der Kirche Stiftern und ihren Rechtsnachfolgern im Grundeigentum zugestanden. Das Patronat wird allmählich aufgehoben.