Peilung

Navigationsverfahren zur Feststellung des Ortes ( Ortung ) eines Gegenstands (z. B. Flugzeug, Schiff, Funkfeuer) nach Richtung und Entfernung; entweder optisch durch Anpeilen bekannter Punkte (Leuchttürme, Gestirne) oder, wie heute meistens, auf elektrischem Wege mittels elektromagnetischer Wellen durch Funkortung . Hierbei wird ausgenutzt, dass durch Richtantennen die Richtung der empfangenen Wellen bestimmt werden kann. Zur Bestimmung eines Ortes ist die Anpeilung zweier Richtungen (zweier der Lage nach bekannter Sender) notwendig, deren Schnittpunkt die Ortsbestimmung mit Hilfe von Karte und Kompass ermöglicht (Kreuzpeilung) . Bei der Eigenpeilung peilt ein Schiff oder Flugzeug feste Stationen ( Funkfeuer ) an (mittels Peilempfänger); so wird z. B. Flugzeugen eine einwandfreie Blindlandung ermöglicht. Bei der Fremdpeilung empfangen feste Funkstellen den Sender des Flugzeugs oder Schiffs und übermitteln diesem funktelegrafisch seine Lage. Die Impulspeilung ( Funkortung , Einstationpeilung) im cm- bis dm-Wellengebiet mit Hilfe von Funkmessgeräten gestattet gleichzeitig Richtungs- und Entfernungsbestimmung. Navigation , Radar .

Auch: Peilen