Pension i e rung
im engeren Sinne die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand , im weiteren Sinne eines Mitarbeiters, Angestellten wegen Erreichen der Altersgrenze. Die Pensionierung erfolgt grundsätzlich mit Vollendung des 65. Lebensjahres, auf Antrag u. U. auch früher.